Orden des Leibowitz



24.06. 2009

Lehrer müssen sich benoten lassen

Logo von Spickmich.deAn die meisten meiner Lehrerinnen und Lehrer habe ich keine Erinnerung mehr. Einen, ich meine sogar er wäre der Rektor gewesen, habe ich noch gut vor den Augen. Wenn er das Klassenzimmer betrat, mussten wir Schüler wie damals üblich aufstehen und das Begrüßungsritual aufsagen: “Guten Morgen liebe Schüler – Guten Morgen, Herr Schlonz“. Im Gegensatz zu anderen Lehrern durften wir uns bei ihm aber nicht einfach wieder hinsetzen. Da er Mathematik unterrichtete stellte er Kopfrechenaufgaben, wer eine richtig beantworten konnte durfte sich hinsetzen. Für diejenigen, die im Kopfrechnen nicht so schnell wie die anderen waren, wurde es gegen Ende der Vorführung, wenn die meisten schon auf ihren Plätzen saßen, natürlich jedesmal ziemlich peinlich. Damals gab es das World Wide Web noch nicht aber ich bin ziemlich sicher, dass dieser Lehrer auf einer Website wie Spickmich insgesamt nicht gut bewertet worden wäre. Deshalb bin ich froh über das Urteil des Bundesgerichtshofs, der festgestellt hat, dass die Benotung von Lehrern auf Spickmich grundsätzlich unter die Meinungsfreiheit fällt. In einigen kritischen Kommentaren zu diesem Urteil wurde zwar darauf hingewiesen, dass Kindern die Urteilsfähigkeit fehlt um Lehrer richtig bewerten zu können, das sehe ich jedoch anders. Ich bin sicher dass Kinder durchaus in der Lage sind festzustellen, ob sich ein Lehrer mit ihnen Mühe gibt oder nicht. Wenn sich also Lehrer über eine schlechte Bewertung auf dieser Website beschweren, sollten sie vielleicht in erster Linie ihren Unterrichtsstil überdenken, anstatt die Schuld bei den Betreibern zu suchen.

BGH weist Klage gegen spickmich.de ab

punchintheface

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