Reliquienhandel bei eBay
Veröffentlicht am 14.02. 2008
Mutter Kirche

Ein Kardinal aus dem Vatikan hat den schwunghaften Handel mit Reliquien bei eBay angeprangert. Dort können Sie zum Beispiel für 1350,- Euro eine Monstranz mit Haaren von Pfarrer P.R.Mayer S.J erwerben, oder für knapp 1500,- Dollar eine Reliquie mit Teilen einer Windel unseres Herrn Jesus Ihr eigen nennen. Ebenfalls im Angebot ist eine Kopie des Schweißtuchs der Veronica, das auf das Originaltuch gelegt worden ist. Schon für 1250,- Euro kann es Ihnen gehören. Deutlich preisgünstiger ist ein Reliquiar des heiligen Liborius, auf das derzeit 99,- Dollar geboten werden.
Das kanonische Recht verbietet Katholiken den Handel mit biblischen Reliquien sowie Reliquien erster und zweiter Klasse. Katholiken dürfen solche Objekte zwar von nicht katholischen Dritten oder von dazu offiziell befugten kirchlichen Einrichtungen erwerben, besitzen und privat verehren, aber nicht weiterverkaufen. Zulässig sind lediglich das Verschenken von Reliquien an andere Gläubige und die Rückgabe an die Kirche. Insofern müsste man als gläubiger Mensch erst bei den Verkäufern nachfragen, ob sie auch bestimmt nicht katholisch sind. Trotzdem ist die Versteigerung solche Dinge irgendwie unwürdig und außerdem hätte ich Zweifel, was die Echtheit der Reliquien angeht. Da sind die offiziellen Einrichtungen der Kirche doch die bessere Wahl um an ein Überbleibsel seines Lieblingsheiligen zu gelangen. Da fällt mir ein, dass ich immer noch auf meine Reliquie von Papst Johannes Paul II. warte.
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Bisher 10 Kommentare
Ein eifriger katholischer Reliquienverkäufer aus Holland (u.a. über Ebay) hat sich vor einiger Zeit mit dem Argument verteidigt, er verkaufe oder versteigere nicht die Reliquien, sondern nur die BEHÄLTER, in denen die Reliquien aufbewahrt werden. Was über Ebay alles angeboten wird, ist schon teilweise sehr skuril. Offensichtlich aber gibt es dafür einen Markt. Der o.e. Händler hat sich deswegen auf den Handel mit “Behältern” spezialisiert. Sie sind inzwischen seine Haupteinnahmequelle vor alten Kelchen, Monstranzen, Heiligenfiguren und Gewändern. Was hier und anderswo in Europa alles aus den Kirchen herausgeschmissen wurde, das findet sich nun größtenteils in Holland. Manche Probleme der Kirche sind schlichtweg hausgemacht.
Sag mal die Windel, ist die gebraucht? *gg*
Auf was für Ideen die Leute doch kommen…….tztz
Ich sehe da auch eher den Zweifel ob die Reliquien tatsächlich echt sind. Was den Verkauf selbst angeht, Ebay mag vielleicht nicht gerade ein würdiger Rahmen sein, aber unter uns, geschenkt hat mir noch nie jemand eine Reliquie.
@Doxadei
>nur die BEHÄLTER, in denen die Reliquien aufbewahrt werden
Darüber hatte ich auch schon nachgedacht, denn die meisten Objekte bei eBay stammen ja mindestens aus dem vorletzten Jahrhundert. Da könnte man die Argumentation noch nachvollziehen.
Mal eine theoretische Frage an Sie als Priester: verliert eine Reliquie ihre “Wirkung” (ich hoffe Sie verstehen was ich meine), wenn ich sie wissentlich von einem anderem Katholiken kaufe? Und was wäre nach Kirchenrecht die Folge eines solchen Kaufes für mich?
@vita
>Auf was für Ideen die Leute doch kommen
Ich gebe zu, dass ich bei manchen Reliquien ebenfalls skeptisch bin. Allerdings sind die frühen Christen sehr sorgsam mit der Aufbewahrung solcher Gegenstände gewesen. Deshalb bin ich mir oft nicht sicher, ob mir da nicht nur mein zweiflerischer Geist des 21. Jahrhunderts im Wege steht.
Kirchenrechtliche Folgen für den Käufer gibt es nicht - höchstens im moralischen Sinn könnte man Bedenken äußern, weil durch den Kauf ja der Verkauf angeheizt wird - allerdings werden durch den Kauf Reliquien auch wieder ihrem eigentlichen Zweck zugeführt, nämlich der Verehrung des/der Heiligen, die nichts anderes als der mystische Leib Christi sind. Ich kann das jetzt hier nur ganz kurz anreissen. Besser, Reliquien sind bei einem gläubigen Menschen, der sie achtet, als bei irgendeinem Satanskult. Leider kommt Reliquienschändung viel zu häufig vor.
Ihre “Kraft” verlieren Reliquien übrigens nicht. Die Kraft steckt ja nicht in den Knochen oder Stoffresten oder worin auch immer, sondern die Kraft kommt von Christus, und diese Kraft ist wiederum in seinen Heiligen zu spüren. In den Reliquien werden die Heiligen verehrt und damit Christus, der Heiligkeit erst möglich macht (er das Haupt, wir sein Leib - zusammen der mystische Leib).
Soweit erstmal. Das “Sie” kommt mir etwas ungewohnt vor in der Blogözese. Vielleicht geht es auch mit “Du”? Viele Grüße erstmal! Doxadei
>Das “Sie” kommt mir etwas ungewohnt vor in der Blogözese.
Kein Problem. Ich heiße Frank und bin für ein Du immer zu haben :) Trotzdem habe ich mir überlegt, dass ich auf der Straße auch nicht jedermann gleich per Du anspreche. Deshalb bleibe ich in den Artikeln beim Sie und mache es in den Kommentaren erstmal genauso.
Meines Wissens zieht der illegitime Verkauf einer Reliquie die päpstlich reservierte Exkomunikation nach sich - steht iegendwo bei Jone - finde ich aber gerade nicht!
“Exkommunikation für den Verkäufer” - Ich habe in allen meinen aktuellen schlauen Büchern (der Jone ist nicht mehr so ganz up to date, denn auch das Kirchenrecht hat sich seit 1983 erheblich verändert) folgendes gefunden:
“Die Reliquienverehrung verweist auf die Hl. Schrift (z.B. Ex 13,19, Jos 24,32, Joh 19,33) vor allem auf Wunder wirkende Zeichen (2 Kön 2,14, 2 Kön 13,21, Mt 9, 20-22, Apg 5,15, Apg 19,12). Um die Mitte des 2. Jahrhunderts ist erstmals bezeugt, dass die Gebeine eines Martyrers ‘kostbarer als Edelsteine und wertvoller als Gold’ (Martyrium Polycarpi 18,2) sind. In der Folgezeit prangert vor allem Augustinus Missbräuche, insbesondere den Reliquienhandel an. Das 2. Vatikanum legt fest: Die echten Reliquien sollen “in Ehren gehalten werden” (SC 111). “Die alte Tradition, unter einem feststehenden Altar Reliquien beizusetzen, ist nach den überlieferten Normen der liturgischen Bücher beizuhalten.” Reliquien, die sich großer Verehrung beim gläubigen Volk erfreuen, dürfen nicht ohne Erlaubnis des Apostolischen Stuhls veräußert oder auf Dauer an einen anderen Ort übertragen werden (CIC c. 1190 §§ 2 und 3). Es ist “verboten, heilige Reliquien zu verkaufen” (CIC c. 1190 § 1). Mehr steht dort nicht, auch nichts von Exkommunikation. Wahrscheinlich gilt auch hier der gute Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Über den KÄUFER von Reliquien wird gar nichts ausgesagt. Wenn jemand von Euch/Ihnen mehr dazu weiß, ich bin gespannt. Habe jetzt schon zwei Emails von Freunden von mir bekommen, die aufgrund des Posts hier viele Fragen hatten.
@Doxadei
Owei! Da habe ich dir mit meinem Weblog auch noch Arbeit verursacht. Danke für deine Nachforschungen!
@frank
Macht nichts. Im Gegenteil. Momentan - im Noviziat - bin ich ganz dankbar für ein bisschen theologisches Arbeiten. Macht Spaß. Und gibt immer wieder neuen Erkenntnisgewinn.