Gedanken zum Beschneidungsgesetz

Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf für ein Gesetz zur “Beschneidung des männlichen Kindes” vorgestellt. Demnach bleibt die Beschneidung – wie alle anderen chirurgischen Eingriffe – Körperverletzung, bleibt aber straffrei wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Außerdem soll es eine Regelung für Beschneider geben, die keine Ärzte sind. Sie dürfen die Beschneidung in den ersten sechs Monaten nach Geburt durchführen, “wenn sie dafür besonders ausgebildet sind und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind”.

Ich denke, es wäre sinnvoll, den Nachweis dieser Ausbildung schriftlich festzulegen. Alle Beschneider die nicht über ein abgeschlossenes Studium der Medizin verfügen, müssen eine staatlich festgelegte Ausbildung (in welcher Form und Dauer müsste abgeklärt werden) absolvieren, an deren Ende ein staatliches Examen steht, in dem sie ihre Kenntnisse über Anatomie, Hygiene usw. darlegen müssen. Nach einer Übergangszeit von zum Beispiel fünf Jahren dürfen Beschneidungen an Säuglingen dann nur noch von examinierten Beschneidern durchgeführt werden. Zudem sollte ein Beschneider genau wie ein Arzt, bei einem nachgewiesenen Kunstfehler haftbar gemacht werden können. So könnte eine größtmögliche Sicherheit bei dem Eingriff gewährleistet werden.


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