Ein paar Fakten zur rituellen Beschneidung männlicher Säuglinge

Warum werden im Judentum und Islam männliche Säuglinge beschnitten?

Beide Religionen berufen sich auf Gen 17, 9-13, dort steht die Anweisung die Abraham von Gott bekam:

Dies ist mein Bund, den ihr halten sollt, zwischen mir und euch und deinen Nachkommen nach dir: Alles, was männlich ist, soll bei euch beschnitten werden; und zwar sollt ihr am Fleisch eurer Vorhaut beschnitten werden! Das wird das Zeichen des Bundes sein zwischen mir und euch. Im Alter von acht Tagen soll alles, was männlich ist, bei euch beschnitten werden, durch eure Generationen, [...] Und mein Bund an eurem Fleisch soll ein ewiger Bund sein.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland beschreibt die Bedeutung der Beschneidung (Brit Mila genannt) folgendermaßen:

Durch die Beschneidung des männlichen Gliedes wird das Kind in diesen Bund aufgenommen. Sie ist auch ein Zeichen verpflichtender Gemeinschaft des einzelnen Juden mit seinem Volk. Wer daher seinen Sohn nicht beschneiden läßt und derjenige, der dies auch nach Vollendung des 13. Lebensjahres nicht nachholt, stellt sich außerhalb des Bundes zwischen Gott und dem Volk Israel.

Im Islam ist es ähnlich, auch wenn die Beschneidung im Koran nicht explizit erwähnt wird. Allerdings steht in Sure 3,95:

Sprich: Gott sagt die Wahrheit. So folgt der Glaubensrichtung Abrahams, als Anhänger des reinen Glaubens, und er gehörte nicht zu den Polytheisten.

Direkt wird die Beschneidung in der Sunna, der nach dem Koran zweiten Quelle der islamischen Rechtswissenschaft erwähnt. Mohammed schreibt in einem Hadith (Sahih Muslim: Buch 2, Nummer 495), das im Islam als göttliche Offenbarung angesehen wird:

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Zur Fitra (natürlichen Veranlagung) gehören fünf Dinge: Die Beschneidung (der Männer/Jungen), das Abrasieren der Schamhaare, das Schneiden der (Finger- und Fuß-) Nägel, das Auszupfen (bzw. Rasieren) der Achselhaare und das Kurzschneiden des Schnurrbarts [Textquelle]

Bei beiden Religionen kann man die Beschneidung als Initialritus ansehen, der die Aufnahme in die Gemeinschaft der Gläubigen besiegelt.

Was geschieht bei der Zirkumzision?

Die Zirkumzision (von lat. circumcido, rings abschneiden), auch (männliche) Beschneidung ist die teilweise oder vollständige Entfernung der männlichen Vorhaut. Es gibt verschiedene chirurgische Methoden zur Durchführung einer Zirkumzision. Bei der verbreitetsten Methode wird die Vorhaut zirkulär mit einem Skalpell abgeschnitten.

Die rituelle Beschneidung im Judentum wird vom sogenannten Mohel durchgeführt, im Islam vom Sünnetci. Da die Beschneidung ein chirurgischer Eingriff ist, darf sie in Deutschland nur von Ärzten durchgeführt werden.

Wie sieht es rechtlich aus?

In Deutschland ist die Beschneidung minderjähriger Jungen ohne spezielle gesetzliche Grundlage bzw. Regelung, Ober-, höchst- und verfassungsgerichtliche Entscheidungen in Strafsachen zur Zirkumzision mit Einwilligung der Eltern liegen nicht vor. Nach den Prinzipien des deutschen Rechts gelten Urteile nur für den Einzelfall und haben keine Bindungswirkung für andere Gerichte, eine rechtsvereinheitlichende Wirkung und faktische Präzedenzwirkung kann erst höchst- (BGH) und verfassungsgerichtlichen (BVerfG) Urteilen zugesprochen werden.

Zuletzt sprach das Landgericht Köln am 7. Mai 2012 in zweiter Instanz ein Urteil, das sich den Kritikern der Zirkumzision an Minderjährigen anschloss und erstmals die Grundrechte des Kindes in die Urteilsgründe einfließen ließ. Demnach ist eine Zirkumzision aus religiösen Motiven eine rechtswidrige Körperverletzung. Entscheidend sei das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit, konkurrierende Rechtsgüter wie das Recht der Eltern auf Religions- und Erziehungsfreiheit hätten dagegen zurückzutreten. Das Gericht sprach den angeklagten Arzt jedoch wegen Verbotsirrtums frei. Es bezeichnete dabei die „Rechtslage [als] insgesamt sehr unklar“ und räumte ein, dass die in der Literatur vertretene Gegenposition „sicher nicht unvertretbar“ sei. (Quelle: Wikipedia mit weiteren Verweisen)

Und nun?

Die unklare Rechtslage ist sowohl für Muslime und Juden, als auch für Ärztinnen und Ärzte schwierig. Anbetracht der Debatte um dieses Thema ist jetzt meiner Meinung nach der Gesetzgeber gefragt. Volker Beck von den Grünen hat dies sehr sachlich in einem “Zwischenruf” beschrieben:

Für die betroffenen und verunsicherten Eltern und Mediziner wäre eine höchstrichterliche Klärung durch den Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht wünschenswert. Das ist jedoch wegen des trickreichen Freispruchs der Kölner Entscheidung und der fehlenden Anhängigkeit weiterer Verfahren mit gleichgelagerter Problematik in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Wir wollen deshalb im Bundestag eine Debatte beginnen, wie notwendige Schritte zur Schaffung der Rechtssicherheit betroffener Eltern, besonders für Juden, Muslime und das zur Beschneidung fachkundige Personal, aussehen könnten.

Egal wie ein solches Gesetz aussehen würde, wäre damit die Unsicherheit für alle Betroffenen beseitigt.

Weitere Infos

Jüdische Organisationen gehen gegen Beschneidungsurteil vor
Complications of Circumcision in Israel: A One Year Multicenter Survey (PDF)
Fragen und Antworten zur Beschneidung von Jungen
Bischöfe kritisieren Urteil gegen Beschneidungen
Pro &Contra: Beschneidung aus israelischer Sicht
Regierung will Beschneidung rechtlich regeln
Wie eine jüdische Familie mit dem Beschneidungsurteil umgeht
Grüne wollen Beschneidung gesetzlich regeln
Urteil verstößt gegen Toleranzgebot
Religiöse Beschneidungen sind strafbar


Kommentare

Ein paar Fakten zur rituellen Beschneidung männlicher Säuglinge — 25 Kommentare

  1. Aber das Gesetz gibt es doch schon?
    “(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.”

  2. So einfach ist es dann doch nicht, deshalb die Ungewissheit. 2002 z.B. hat ein Gericht geurteilt, dass die Arge die Kosten für die Beschneidung eines muslimischen Jungen übernehmen muss. Außerdem gilt noch noch eindeutig zu klären, wie hoch der Wert der Religionsfreiheit ist.

  3. > Außerdem gilt noch noch eindeutig zu klären,
    > wie hoch der Wert der Religionsfreiheit ist.

    Seit wann schließt die Freiheit, seine Religion auszuleben, ein, sie bzw. Teile davon bzw. ihre Insignien Dritten aufzuzwingen?
    Und das auch noch Unmündigen und Hilflosen?

    Wenn jemand seines Glaubens wegen an sich chirurgische Modifikationen durchführen lassen möchte, dann meinetwegen.
    Wieso soll er das für andere verfügen können? Auch wenn es seine eigenen Kindern sind.

    Die Freiheit des einen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. Das gilt eben auch für die Religions-Freiheit.

  4. Ich fasse es nicht: wollen die tatsächlich die rituelle Beschneidung per Gesetz legitimieren? Und ein Grüner redet denen das Wort und schwallt von «achtbaren Gründen» wg. HIV-Prävention und vom «Elternrecht der elterlichen Sorge», das die religiös diktierte Penisverstümmelung bei Kleinkindern legitimiere?! Und vergleicht das mit dem elterlichen Nachgeben beim Wunsch eine[rs] 14- oder 16jährigen nach Ohrlöchern? [1]

    Manchmal frage ich mich, womit so ein Grüner sein Frühstück ’runterspült. Kaffee kann’s ja nicht sein, der regt die Hirntätigkeit an. Hoffentlich ist der Mann wenigstens kein erziehender Vater.

    [1] Disclaimer: ich maße mir als (aus medizinischen Gründen) Beschnittener mit diversen (als Teenie selbstbestimmt erworbenen) Ohrlöchern durchaus an, die körperlichen Folgen der beiden Eingriffe zu vergleichen. Ob Volker Beck das auch kann?

  5. @Frank
    Genau das gilt es eben abzuwägen, weil die Sachlage imho nicht so eindeutig ist. Am besten wäre wohl ein verbindliches Urteil des BGH oder ein Gesetz, wie es wohl von einigen Grünen und Politikern aus anderen Parteien gefordert wird.

  6. Da es Abraham vermutlich nie gegeben hat, würde mich mal interessieren, auf was sich die beiden Religionen da eigentlich beziehen?

  7. @Detlef Bosau
    Es tut in dieser Diskussion nichts zur Sache, ob irgendjemand außer Juden und Muslimen an die Existenz von Abraham glaubt. Sie tun es und es ist ihr Recht. Zudem wären diejenigen, die die Existenz von Abraham anzweifeln erstmal in der Bringschuld eines Beweises dafür.

  8. @ Frank Mazny schrieb am 11 Jul 2012 um 4:14 pm

    Das Gericht hat sich damals aber gar nicht näher mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Beschneidung Wehrloser eine Straftat ist. Es hat einfach mal so getan, als ob das erlaubt ist.

    Übrigens gibt es eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht aus dem Jahre 1991 nach der eine zwangsweise durchgeführte Penisbeschneidung (hier in der türksischen Armee) einen Asylgrund darstellt.

    Zwangsbeschneidungen christlicher türkischer Wehrpflichtiger als Asylgrund zur Fussnote †

    GG Art. GG Artikel 16
    GG Artikel 16 Absatz II 2; AsylVfG §
    ASYLVFG § 1

    1. Die Zwangsbeschneidung eines christlichen türkischen Wehrpflichtigen während des Wehrdienstes stellt politische Verfolgung i. S. des Art. GG Artikel 16
    GG Artikel 16 Absatz II 2 GG dar.

    2. Mit dem asylrechtlichen Begriff der Gruppenverfolgung werden schlagwortartig die tatsächlichen Voraussetzungen bezeichnet, unter denen anzunehmen ist, daß jeder Gruppenangehörige ohne Rücksicht auf sein persönliches Schicksal in der Gefahr politischer Verfolgung steht.

    3. Die Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Heimatstaat bildet das vorrangige qualitative Kriterium, das bei der Beurteilung anzulegen ist, ob die Wahrscheinlichkeit einer Gefahr “beachtlich” ist (Fortführung von Buchholz 402.25 § ASYLVFG § 1 AsylVfG Nr. 80 und BVerwGE 79,
    BVERWGE Jahr 79 Seite 143 = NVwZ 1988,
    NVWZ Jahr 1988 Seite 838).
    BVerwG, Urteil vom 05.11.1991 – 9 C 118/90 (Kassel)

    Eine Frage an dich: Warum soll eine Zwangsbeschneidung bei Knaben erlaubt sein? Ist deren Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit weniger Wert als das eines Erwachsenen?

  9. @Bruno
    Es geht eben nicht nur um das Grundrecht auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit, sondern auch um Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern. Da alle drei im GG verankert sind, muss der Gesetzgeber zwischen allen abwägen. Da ich kein Recht gelernt habe, scheint mir diese Erwägung brauchbar zu sein.

  10. @Moss: Da Sie von “Penisverstümmelung” bezüglich Beschneidung reden, frage ich mich, welcher Arzt bei Ihnen die von Ihnen vorgegebene Beschneidung durchgeführt hat.

    Ich bin auch aus medizinischen Gründen beschnitten worden und kann nicht verstehen, wie man von Verstümmelung reden kann. Ich könnte hier ins proletenhafte Detail gehen, aber sanft gesagt: ich habe bzgl der sexuellen Efahrung danach keinen Malus feststellen können. Auch keinen sonstigen.

  11. Ok, das Unterhose anziehen war beim ersten mal, öhm… merklich. Jedoch trag ich selbst nach dieser Erfahrung weiterhin gerne Unterhosen.

  12. @ Frank Mazny schrieb am 17 Jul 2012 um 3:46 pm

    Der Argumentation des Autor im Artikel
    - http://www.cicero.de/berliner-republik/beschneidung-von-jungen-argumente-gegen-beschnittene-grundrechte-argumente-fuer-beschneidung-was-der-gesetzgeber-tun-sollte/51241
    hat aber mindestens 2 entscheidende Schwächen. Zum einen verharmlost er die Knabenbeschneidung, indem er mögliche Komplikationen ignoriert, die schlimmstenfalls auch den Tod bedeuten können.

    http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Beschneidung_von_Jungen_und_M%E4nnern.html

    ” … In jedem Fall ist der Eingriff wie jede andere Operation mit Risiken wie Blutungen und Entzündungen verbunden und nicht ganz ungefährlich. Allein die Anzahl der Narkoseunfälle bei der Beschneidung von Babys in den USA wird auf mehrere hundert pro Jahr geschätzt. Eine genaue Zahl ist nicht verfügbar da die Todesfälle als durch Arzneimittel bedingt eingeordnet werden und so nicht als Folge der Beschneidung in die Statistik eingehen.

    In den USA wird der überwiegende Teil der Eingriffe mit der hierfür nur unzureichenden örtlichen Betäubung oder ganz ohne jegliche schmerzstillende Maßnahmen durchgeführt. Hierdurch erleidet das Baby einen Schock durch den es meist vorübergehend in einen komatösen Zustand fällt und der zu neurologischen Spätfolgen führen kann.

    Bei der rituellen jüdischen Beschneidung wird der Eingriff von einem Kleriker also einem medizinischen Laien im Rahmen der Zeremonie zuhause durchgeführt wobei es nicht selten zu Komplikationen kommt die tödlich enden können…..”

    http://www.nytimes.com/2012/03/08/nyregion/infants-death-renews-debate-over-a-circumcision-ritual.html

    Zum anderen frage ich mich, wie er auf die Idee kommt, dass das Recht auf Religionsausübung miteinschließt, diese an dritte als wehrlose Opfer zu exekutieren, wobei noch erschwerend hinzukommt, dass eine Beschneidung nicht mehr rückgängig zu machen ist und unter Umständen tödliche Folgen haben kann.

  13. @Bruno
    Alles im Leben kann tödliche Folgen haben. Mit dieser Argumentation kann man viele OPs an Kindern verbieten, die nicht zwingend erforderlich sind. Mir wurde z.B. in den 1980ern mein Blinddarm auf Verdacht entfernt, obwohl sich herausstellte, dass es nicht notwendig gewesen wäre. Noch weiter gedacht könnte man damit Eltern untersagen, ihre Kinder im Wald spielen zu lassen. Spielen tut keine Not und auch dabei kann man sterben.

    Um wieder ernsthafter zu werden: es gibt Statistiken aus Israel – dort werden fast 100 Prozent der männlichen Neugeborenen beschnitten – die bezüglich der Komplikationen genau das Gegenteil aussagen. Deren Fazit: natürlich können Komplikationen dabei vorkommen, sie sind aber relativ gering und nie tödlich.

    Dass eine örtliche Betäubung unzureichend ist, wage ich ebenfalls anzuzweifeln, denn ansonsten hätten sich schon Millionen Männer beim Legen eines Blasenkatheters beschwert. Ich habe diese Art der Betäubung sogar damals in der Ausbildung selbst ausprobiert und kann bestätigen, dass sie wirkt.

    Der Mohel ist nicht zwingend ein medizinischer Laie, in Deutschland sind es sogar meist Ärztinnen und Ärzte, die den Eingriff durchführen. Deshalb könnte ich mir vorstellen, dass vorgeschrieben wird, die Beschneidung von einer staatlich ausgebildeten Person (muss nicht zwingend ein Mediziner sein) durchführen zu lassen.

  14. @ Frank Mazny schrieb am 17 Jul 2012 um 11:10 pm

    Wenn man sein Kind einsperrt, ist der Schaden für das Kind noch größer, als wenn es im Wald spielt.

    Bei deiner Blinddarm-Op lag eine medizinische Indikation vor, dass diese Op überflüssig war, konnte man vielleicht erst im nachhinein wissen oder dein Arzt hatte womöglich zuvor nur eine schlampige Diagnose gestellt.

    Der gravierende Unterschied zur religiösen Beschneidung ist jedoch, dass in solchen Fällen gar keine medizinische Indikation vorliegt. Sie wird gemacht, weil sich Religiöse dazu verpflichtet sehen, ihren Kindern eine religiöse Markierung aufzuzwingen, unabhängig davon wie die Folgen sind. Mögliche tödliche Folgen werden von den Eltern ignoriert.

    Wir haben die Todesfälle und sonstige Schäden auf der einen Seite. Welche gesundheitliche Vorteile hat der Säugling oder das Kind durch die Beschneidung? Mir sind keine bekannt.
    Die strittigen Vorteile, die ins Feld geführt werden, kommen erst, sofern sie überhaupt zutreffend sind, später zum Tragen.
    http://www.pflegewiki.de/wiki/Zirkumzision

    Da die Gesundheit und das Leben eines Kindes ein höheres Gut ist, welche auch nicht durch das Recht der Eltern auf eine religiöse Erziehung ihrer Kinder angegriffen werden darf, muss eine Knabenbeschneidung, die nur aus religiösen Gründen vollzogen wird, zwingend untersagt werden. Diese beiden Grundrechtsgüter der Kinder werden nämlich durch eine religiöse Beschneidung angegriffen bzw. gefährdet.

    Einen interessanten Artikel dazu hat Eric Hilgendorf geschrieben: Warum die Kölner Richter Recht haben
    http://hpd.de/node/13709

    Bei Statistiken aus Israel bezüglich Beschneidungen glaubst du wirklich, dass da im Anbetracht der Interessengruppen, die dabei im Hintergrund hantieren, wahrheitsgetreue und den Sachverhalt umfängliche erfassende Zahle präsentiert werden?

  15. @Bruno
    > weil sich Religiöse dazu verpflichtet sehen, ihren Kindern eine religiöse Markierung aufzuzwingen, unabhängig davon wie die Folgen sind

    Das zeigt nicht nur ein fundamentales Unverständnis dessen, was die Beschneidung im religiösen Sinn bedeutet und unterstellt gleichzeitig, dass muslimische und jüdische Eltern nicht das Kindeswohl im Blick haben. Das halte ich für eine bedenkliche Einstellung.

    > Wir haben die Todesfälle und sonstige Schäden auf der einen Seite.

    Ich habe von Todesfällen aus Ländern gelesen, in denen die Beschneidung weder hygienisch noch fachgerecht durchgeführt wurde. Das will ich gar nicht anzweifeln, hier geht es aber um die Beschneidungen in Deutschland und da ist mir bisher noch kein Todesfall bekannt.

    > Bei Statistiken aus Israel bezüglich Beschneidungen [...] wahrheitsgetreue und den Sachverhalt umfängliche erfassende Zahle präsentiert werden?

    Du unterstellst also israelischen Wissenschaftlern und Medizinern Ergebnisse zu manipulieren, um mögliche Komplikationen zu vertuschen, nimmst aber alle gegnerischen Positionen unbedacht hin? Diese Haltung sagt für mich schon eine Menge aus.

  16. @ Frank Mazny schrieb am 19 Jul 2012 um 5:55 am

    >>>>Das zeigt nicht nur ein fundamentales Unverständnis dessen, was die Beschneidung im religiösen Sinn bedeutet und unterstellt gleichzeitig, dass muslimische und jüdische Eltern nicht das Kindeswohl im Blick haben. Das halte ich für eine bedenkliche Einstellung.
    >>>>

    Soweit es Beschneidungen betrifft haben diese Eltern nicht das Kindeswohl im Blick. Daher sollte der Gesetzgeber eine medizinisch nicht notwendige Beschneidung für Minderjährige ausdrücklich verbieten.

    Zu Komplikationen siehe unten.

    >>>>Du unterstellst also israelischen Wissenschaftlern und Medizinern Ergebnisse zu manipulieren, um mögliche Komplikationen zu vertuschen, nimmst aber alle gegnerischen Positionen unbedacht hin? Diese Haltung sagt für mich schon eine Menge aus.
    >>>>>>

    Ich unterstelle gar nichts. Ich behaupte nur, dass man solchen Statistiken nicht allzu viel Vertrauen entgegenbringen sollte. Des Weiteren habe ich jedoch gelesen, dass es auch in Israel Todesfälle durch Beschneidungen vorkommen. Ich finde leider die Quelle nicht mehr.
    Aus welcher Quelle kommst du darauf, dass es Israel keine Todesfälle durch Beschneidungen geben soll?

    Allerdings habe eine Quelle für Todesfälle in den USA, ein Land mit hohem hygienischem Standard.
    http://www.pflegewiki.de/wiki/Komplikationen_der_Beschneidung#Tod

    “Tod

    Tod kann die entweder die Folge von Blutungen oder Infektionen sein.[63][64] Es gibt kein Zentralregister beschneidungs-bedingter Todesfälle, weshalb die Todeshäufigkeit infolge der Beschneidung umstritten ist. Williams & Kapila (1993) bezeichnen Todesfälle als “selten.” [20] Beschneidungsbedingte Todesfälle können der Blutung oder der Infektion zugeschrieben werden anstelle der zugrunde liegenden Beschneidung. Nur wenige Ärzte sind willig einen Todesfall infolge eines angeblich “kleinen” chirurgischen Eingriff anzuerkennen.

    Konservativen Schätzungen zufolge, sterben in den USA jedes Jahr mehr als 100 Jungen an den Folgen von Beschneidungen.[65] ”

    Die Zahlen für Israel dürften analog zu denen in den USA seien.

  17. @Bruno
    >Soweit es Beschneidungen betrifft haben diese Eltern nicht das Kindeswohl im Blick.

    Das als arrogante Haltung zu bezeichnen, ist noch sehr gelinde ausgedrückt. Scheint aber eine typische Haltung von Gegnern der Beschneidung zu sein.

    >Aus welcher Quelle kommst du darauf, dass es Israel keine Todesfälle durch Beschneidungen geben soll?

    Ich meinte Deutschland.

    Davon ab würde ich alle Komplikationen die bei einem simplen Eingriff wie einer Beschneidung auftreten, gänzlich einer unsachgemäßen Durchführung und/oder Nachbehandlung zuschreiben. In solchen Fällen sind die Behandelnden zu bestrafen, wie bei allen anderen OPs auch. Beschneidungen verbieten zu wollen, weil es Komplikationen durch fehlerhafte Durchführung gibt ist so logisch, wie Autos zu verbieten, weil jemand mit 90kmh einen Fußgänger in der 30-Zone überfährt.

  18. Letzten Betrag bitte löschen.
    Da ist einiges bei der Übertragung gelöscht worden

    Gibt es eine Textbegrenzung?

  19. @ Frank Mazny schrieb am 20 Jul 2012 um 10:31 pm

    <<<<<Das als arrogante Haltung zu bezeichnen, ist noch sehr gelinde ausgedrückt. Scheint aber eine typische Haltung von Gegnern der Beschneidung zu sein.

    Ich habe das ja auf Beschneidungen eingegrenzt – gemeint waren natürlich religiös-motivierte Beschneidungen. Ob diese Eltern an anderer Stelle das Kindeswohl im Auge haben, darüber schreibe ich gar nicht, weil das rein spekulativ wäre.

    Dann erkläre mir, in welcher Weise eine religiöse – d.h. eine medizinisch nicht indizierte – Beschneidung dem Wohl des Kindes dient, wenn es nur zweifelhafte hygienische Vorteile gibt, demgegenüber aber zweiflos schwerwiegende gesundheitliche Risiken gibt.

    Eltern, die eine Beschneidung an ihren Kindern durchführen lassen wollen, sind hier in der Beweispflicht. Ansonsten könnte Eltern ja nach Belieben alles mit seinen Kindern machen.

    http://www.ksta.de/politik/urologe–eingriff-dient-nicht-dem-kindeswohl-,15187246,16663144.html
    ######
    „Urologe : „Eingriff dient nicht dem Kindeswohl“

    Der Urologe Maximilian Stehr plädiert für die Beschneidung frühestens bei Jugendlichen. Dem Mediziner zufolge zeigen Untersuchungen, dass es bei jedem fünften Säugling nach der Operation Probleme gebe, die zum Teil schwerwiegend seien.

    ……

    Aber es schadet doch nicht, oder?

    Stehr: Wir reden hier nicht über einen läppischen Eingriff! Untersuchungen zeigen, dass es bei jedem fünften Säugling nach der Operation Probleme gibt. Sie sind zum Teil so schwerwiegend, dass noch einmal operiert werden muss. Es gibt Nachblutungen, Narben, häufig später eine Verengung der Harnröhrenöffnung, und sogar teilweise Amputationen des Gliedes habe ich gesehen. Abgesehen davon dürfen wir mögliche Auswirkungen auf die Sexualität nicht außer Acht lassen, über die immer wieder von Betroffenen berichtet wird.

    Was kann denn passieren?

    Stehr: Die Vorhaut stellt letztlich eine erogene Zone dar. Die schneidet man einfach weg. Das bleibt doch nicht folgenlos. Männer, die später beschnitten wurden und damit einen Vorher-nachher-Vergleich haben, berichten daher auch von einer geringeren Sensibilität nach dem Eingriff.“
    #####

  20. >>>>>>>Ich meinte Deutschland.

    Für deine Aussage:>>Um wieder ernsthafter zu werden: es gibt Statistiken aus Israel – dort werden fast 100 Prozent der männlichen Neugeborenen beschnitten – die bezüglich der Komplikationen genau das Gegenteil aussagen. Deren Fazit: natürlich können Komplikationen dabei vorkommen, sie sind aber relativ gering und nie tödlich.<>>>>>Davon ab würde ich alle Komplikationen die bei einem simplen Eingriff wie einer Beschneidung auftreten, gänzlich einer unsachgemäßen Durchführung und/oder Nachbehandlung zuschreiben. In solchen Fällen sind die Behandelnden zu bestrafen, wie bei allen anderen OPs auch.
    <<<<<>>>>>Beschneidungen verbieten zu wollen, weil es Komplikationen durch fehlerhafte Durchführung gibt ist so logisch, wie Autos zu verbieten, weil jemand mit 90kmh einen Fußgänger in der 30-Zone überfährt.
    <<<<<<

    Du übersiehst dabei, dass Autos das Leben der Menschen erleichtern, d.h. sie stellen eindeutig einen Nutzen dar, der gegenüber den Risiken abgewogen werden kann.

    Bei nicht medizinisch indizierten Beschneidungen gibt es nur einen zweifelhaften Nutzen für die Kinder, demgegenüber aber ein schwerwiegendes Komplikationsrisiko, wie der Fall des Jungen vor dem Landgericht Köln anschaulich zeigt. Daher ist ein Verbot der religiösen Beschneidungen nicht nur gerechtfertigt, sondern sogar zwingend geboten.

  21. >>>>>>>Ich meinte Deutschland.

    Für deine Aussage:“Um wieder ernsthafter zu werden: es gibt Statistiken aus Israel – dort werden fast 100 Prozent der männlichen Neugeborenen beschnitten – die bezüglich der Komplikationen genau das Gegenteil aussagen. Deren Fazit: natürlich können Komplikationen dabei vorkommen, sie sind aber relativ gering und nie tödlich.“ hast du also keine Belege?

    Nun gut, nur weil dir keine Todesfälle bekannt sind, heißt das nicht, dass es keine gibt. Die Todesgefahr gibt es bei jedem ärztlich-chirugischen Eingriff, deswegen muss vorher auch eine Risikoabwägung gemacht werden.

  22. >>>>>>Davon ab würde ich alle Komplikationen die bei einem simplen Eingriff wie einer Beschneidung auftreten, gänzlich einer unsachgemäßen Durchführung und/oder Nachbehandlung zuschreiben. In solchen Fällen sind die Behandelnden zu bestrafen, wie bei allen anderen OPs auch.
    <<<<<<

    Von der Beschneidung, die vor dem Landgericht Köln verhandelt wurde und der Arzt wegen Verbotsirrtum freigesprochen wurde, heißt es laut Gerichtsurteil, dass der Arzt die Beschneidung ordnungsgemäß durchführte. Trotzdem kam es zu schwerwiegenden Komplikation, die auch zum Tod des Jungen hätten führen können.

    http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beschneidungen-das-urteil-11820431.html
    #
    „Ilan hatte Schmerzen, und er blutete. Ein Urologe operierte ihn. Vollnarkose. Ilans Harnblase war mit fast einem halben Liter Urin gefüllt.“
    #

  23. >>>>>>Beschneidungen verbieten zu wollen, weil es Komplikationen durch fehlerhafte Durchführung gibt ist so logisch, wie Autos zu verbieten, weil jemand mit 90kmh einen Fußgänger in der 30-Zone überfährt.
    <<<<<<

    Du übersiehst dabei, dass Autos das Leben der Menschen erleichtern, d.h. sie stellen eindeutig einen Nutzen dar, der gegenüber den Risiken abgewogen werden kann.

    Bei nicht medizinisch indizierten Beschneidungen gibt es nur einen zweifelhaften Nutzen für die Kinder, demgegenüber aber ein schwerwiegendes Komplikationsrisiko, wie der Fall des Jungen vor dem Landgericht Köln anschaulich zeigt. Daher ist ein Verbot der religiösen Beschneidungen nicht nur gerechtfertigt, sondern sogar zwingend geboten.

  24. Beitrag #18
    Bruno schrieb am 21 Jul 2012 um 4:26 pm

    Betrag #21
    Bruno schrieb am 21 Jul 2012 um 4:31 pm

    Bitte Löschen, da Textzeilen nicht übertragen wurden!

  25. Wer gläubig ist, den geht es nicht um das Leben hier alleine, sondern um mehr, zum Beispiel auch darum das seine Kinder es im Diesseits und Jenseits gut haben.

    Daraus ergibt sich eine Begründung für die Beschneidung, die alles andere aufhebt. Nur weil es Menschen gibt die keinen Glauben haben und ihre Kinder auch im Unglauben alleine lassen, heisst das nicht das diese Menschen das Recht haben ihr Defizit auch von anderen Menschen zu verlangen.

    Auch wenn ich als Christ gegen Beschneidung bin und die Risiken der Beschneidung als zu groß erachte und zudem die Einseitigkeit der Beschneidung bei Jungs als Ungerechtigkeit gegeüber Jungs empfinde, kann ich aus Glaubensgründen niemanden die Beschneidung seiner Söhne verbieten. Diese Eltern wollen das Beste für ihr Kind und das bedeutet nun mal auch das man in einer Religion gefestigt aufwächst. Diese Kinder haben es einmal leichter als religionslose Kinder. Die Freiheit des Nicht-glaubens ist kein Vorteil, sondern ein großes Defizit und ein großer Nachteil (wie ich selber feststellen musste).

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