Orden des Leibowitz



23.09. 2009

Frankreich beschliesst Sperrgesetz für Filesharing

Das französische Parlament hat gestern das “Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet” verabschiedet. Ab 2010 droht dann allen Franzosen, die sich Dateien illegal aus dem Netz heruntergeladen ein dreigeteiltes Verfahren, bei dem zuerst zweimal per E-Mail und Postbrief verwarnt wird. Wird man zum dritten Mal erwischt, droht eine Geldbuße von bis zu 300.000 Euro und gegebenenfalls bis zu drei Jahre Haft. Auf jeden Fall wird aber der Internetzugang für ein Jahr gesperrt, die Kosten dafür muss man trotzdem bezahlen. Ein ordentliches Gerichtsverfahren wird es in einem solchen Fall nicht geben, denn über die Strafe wird lediglich in einem Schnellverfahren verhandelt.

Überzogener in seinem Strafmaß kann ein Gesetz wohl kaum sein, denn keine der Strafen entspricht auch nur ansatzweise dem Schaden, der durch das Herunterladen entsteht. Gemessen am durchschnittlichen Preis von 99 Cent für eine MP3-Datei müsste man 303.030 Musikstücke auf seinen Rechner laden um auf diese Summe zu kommen. Zudem dürfte der Durchschnittsbürger kaum in der Lage sein, eine derart hohe Geldbuße zu bezahlen, selbst wenn sie auf die Hälfte reduziert wäre. Die französische Regierung nimmt also billigend in Kauf, dass jemand für den Rest seines Lebens ruiniert ist, weil er verbotenerweise Musik aus Tauschbörsen heruntergeladen hat. Ich kenne mich mit der Gesetzeslage in Frankreich nicht aus, aber wenn sie unserer ähnlich ist, sind diese Strafen gegenüber anderen Vergehen unverhältnismäßig hoch. Zudem ist die Beweislage bei solchen Verfahren äußerst fadenscheinig, denn wenn ich es richtig verstanden habe, wird dazu nur die IP-Adresse benutzt.

Jetzt könnte man natürlich sagen, dass das ja nur ein Gesetz des alten Erbfeinds ist, mit dem wir nichts zu haben. Nur befinden wir uns in dem Land, dessen Regierung (und die nächste wird es nicht besser machen) das Internet quasi zum Feind erklärt hat und in dem man wider besseren Wissens und dem Grundgesetz Internetsperren als gutes Mittel gegen Kinderpornografie hält. Bei der momentanen Hysterie unserer Volksvertreter in Sachen Internet würde es mich nicht wundern, wenn schon bald nach den Wahlen jemand feststellt, dass sie in Frankreich doch dieses wirksame Gesetz gegen Filesharing haben.

Der Artikel bei heise online mit Hintergrundinformationen

Kategorie: Computer
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aardvarks

Bisher ein Kommentar

  1. RC sagt:

    Eigentlich hatte die CDU das Three Strikes Modell bereits so in ihrem Wahlprogramm für die kommende Legislaturperiode drinstehen.
    Plötzlich war es dann rausgestrichen und gegen einen allgemein klingenden Satz ersetzt, nach dem man alles tun wird, um Urheberrechtsverletzungen im Netz effektiv zu unterbinden.
    Warum man es kurz vor der Wahl hastig entfernt hat und ob das bedeutet das man das jetzt auf einmal nicht mehr plant, kann sich ja jeder selbst überlegen. ;)

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punchintheface

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